Der Kirchenvorstand ist für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten in der Gemeinde zuständig. Er entscheidet, wenn zum Beispiel die Kirche saniert, ein Grundstück verkauft oder eine Mitarbeiterin eingestellt werden soll. Der Kirchenvorstand ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben. Seine Aufgaben sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz festgelegt.
Zu ihnen gehören die Feststellung des Haushaltsplans, die Prüfung der Jahresrechnung und die Führung eines Vermögensverzeichnisses. Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Der Kirchenvorstand Bad Bentheim tagt in der Regel sechs Mal im Jahr im Plenum, davon mindestens eine gemeinsame Sitzung mit dem Kirchenvorstand Schüttorf und dem Pfarrgemeinderat. Darüber hinaus finden wichtige Arbeiten in folgenden Fachausschüssen statt, z.B.:
Pfarrer Hubertus Goldbeck (Vorsitzender)
Ulrich Akamp
Dr.Katharina Behrend
Martin Hofschröer
Jan Willem Janse
Stephan Jürgens (stellv. Vorsitzender)
Klaus Kanzler
Günter Kochendorf
Norbert Quaing
Otto Richelmann
Christian Vogelsberg
Hermann Rikhof
Hedwig Wilbers